SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Gemeinde Schemmerhofen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Schemmerhofen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid / Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Gemeinde Schemmerhofen, Hauptstraße 25, 88433 Schemmerhofen
DE56ZZZ00000531200
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Schemmerhofen vergeben.

Ihre Angaben

Steuer- bzw. Rechnungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung: *













Kontoverbindung





















zum Anhören:

Mit dem Absenden des Formulars stimme ich der Datenschutzerklärung zu.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder
Informationen:

Haben Sie Fragen?



Gemeinde Schemmerhofen
Gemeindekasse
Hauptstraße 25
88433 Schemmerhofen

Tel.: 07356 935633
oder 07356 935663
E-Mail: kasse@schemmerhofen.de


Datenschutz  Impressum

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben: